Meta ändert seine Geschäftsbedingungen für Unternehmen, und Rechtsexperten halten die Änderung für größer, als sie aussieht. Ab dem 30. Oktober müssen Business-Konten erlauben, dass Meta seine KI nicht nur mit ihren Social-Media-Beiträgen trainiert, sondern auch mit den Inhalten der verknüpften Websites.
Kein Opt-out
Eine Widerspruchsmöglichkeit gibt es nicht. Der praktische Rat aus den Bedingungen lautet: Wer nicht zustimmt, soll Metas Dienste nicht mehr nutzen. Die Änderung gilt für alle Business-Konten, wie Nieman Lab am Donnerstag berichtete.
Wen es am härtesten trifft
Nachrichtenverlage verlieren am meisten. Ihre Artikel könnten Millionen an Lizenzgebühren wert sein, wenn ein KI-Unternehmen sie fürs Training nutzen wollte, und nun bekäme Meta das Recht, sie im Rahmen eines Standardvertrags abzugreifen.
Die rechtliche Seite
Verlage streiten derzeit mit OpenAI darüber, ob Training mit Artikeln ohne Lizenz als Fair Use gilt. Metas Bedingungen könnten diese Frage für Meta selbst unwichtig machen, denn die Erlaubnis käme aus dem Vertrag und nicht aus einem Urteil. Wer eine Unternehmensseite betreibt, sollte vor dem 30. Oktober prüfen, welche Websites verknüpft sind.